Transportunternehmer mit mautpflichtigen Lkw können bis Mitte Mai staatliche Fördergelder für Investitionen in Sicherheit, Effizienz, Ausbildung und Umweltschutz in Höhe von bis zu 33.000 Euro pro Jahr beantragen.
Zusätzlich werden fahrzeugbezogene Maßnahmen mit einem Betrag von bis zu 2.000 Euro bezuschusst. Für personenbezogene Maßnahmen wie das Anschaffen von Berufskleidung stehen bis zu 800 Euro zur Verfügung. Das Informations-Netzwerk für Ladungssicherung LasiPortal.de weist darauf hin, dass damit auch der Kauf von Hilfsmitteln für die Ladungssicherung und Schulungsmaßnahmen gefördert werden.
Hintergrund sind die Förderprogramme „De-Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“, die im Zusammenhang mit der so genannten Maut-Harmonisierung ins Leben gerufen wurden. „De-Minimis“ fördert um Beispiel die Anschaffung von Hilfsmitteln für die Ladungssicherung wie Antirutschmatten oder Zurrgurte.
Im Rahmen des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ werden die betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer und Weiterbildungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Seminare und Schulungen gefördert. Dabei können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 60 Prozent gewährt werden. Dieser Wert erhöht sich für kleine und mittlere Unternehmen sogar auf 70 Prozent.
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen. Dieser Wert kann bis zu 600 Euro betragen und wird multipliziert mit der Anzahl der mautpflichtigen Fahrzeuge im Unternehmen. Die absolute Obergrenze liegt bei jährlichen 33.000 Euro.