Europa – Neues Formblatt zur Begründung v. fehlenden Aufzeichnungen a. d. Kontrollgerät

  Die Europäische Kommission hat am 14. Dezember letzten Jahres das neue Formblatt verabschiedet. Dies muss gemäß der Richtlinie 2006/22/EG verwendet werden, um fehlende Aufzeichnungen des Kontrollgeräts (Fahrtenschreiber) des Fahrzeugs zu belegen. Bis heute durfte der geltende Vordruck nur verwendet werden, wenn der Fahrer wegen Krankheit oder Jahresurlaub fehlte oder wenn ein vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt wurde. Im neuen Formular sind zusätzlich zu den zuvor vorgesehenen Gründen weitere drei Möglichkeiten enthalten, die normalerweise die Tatsache rechtfertigen können, dass der Fahrer in einer oder mehreren der 28 vorhergehenden Lenk- und Ruhezeiten keine Aufzeichnungen auf dem Fahrtenschreiber vorzuweisen hat: Ruhezeit oder Ausgleich, Bereitschaft, Ausübung anderer Tätigkeiten als Lenktätigkeiten.
Die Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass der Fahrer neben den Aufzeichnungen des laufenden Tags und der 28 vorhergehenden Lenk- und Ruhezeiten auch das spezifische Formblatt, unterzeichnet vom Verantwortlichen des Unternehmens und vom Fahrer, mitführen muss. Das Transportunternehmen muss dieses Formblatt für ein Jahr nach Ablauf des Bezugzeitraums aufbewahren.

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