Nach Mitteilung des Reifenherstellers Continental wurden die Regeln weiter verschärft. Die schwedische Regierung ermächtigte die Gemeinden, Fahrzeuge mit bespikten Reifen die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte zu verbieten. Gleichzeitig hob die Regierung die bisherige Ausnahmeregelung auf und verweist darauf, dass schwedische und ausländische Fahrzeuge, die nach und aus Schweden reisen, die Regeln für die Nutzung von Winterreifen einzuhalten haben. Danach müssen jetzt auch ausländische Autos und leichte Nutzfahrzeuge in der Zeit zwischen dem 01.01. und 31.03. Winterreifen mit mindestens drei Millimetern Profiltiefe aufweisen, wenn in dieser Zeit winterliche Fahrbahnbedingungen vorherrschen.
Ebenfalls ist für Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in der Winterperiode zwischen dem 01.12. und 31.03. eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimetern angewiesen. Diese Vorschrift gelte bei winterlichen Bedingungen auch für ausländische Lkw und Busse, jedoch nicht für Trailer.