ASF informiert, dass die Rabatte bereits ab der ersten Monatshälfte und nicht mehr monatlich berechnet werden. Die besonderen Geschäftsbedingungen auf diesem Autobahnnetz sind wie folgt:
– wenn der Verbrauch des einzelnen Geräts über 100 € in den ersten 15 Tagen des Monats beträgt, so wird der Rabatt ab 13% auf den Überschussbetrag in der nächsten Rechnung anerkannt.
– wenn der Verbrach des Gerätes die 100 € in den ersten 15 Tagen des Monats nicht erreicht, so wird der Rabatt ab 13% auf den Überschussbetrag der zweiten Monatshälfte, in der nachfolgenden Rechnung anerkannt, so wie es aktuell gehandhabt wird.