Europa – Elektronische Zollabwicklung obligatorisch ab 01.07.2009

Aufgrund von Änderungen des EG-Zollrechts und der Außenwirtschaftsverordnung dürfen ab dem 1. Juli Ausfuhranmeldungen nur noch in elektronischer Form abgegeben werden. Dazu ist im Regelfall das elektronische Ausfuhrverfahren „Atlas-Ausfuhr AES“ des deutschen Zolls vorgesehen. Atlas steht dabei für „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System“, AES für „Automated Export System“.Obwohl viele Unternehmen bis dato noch nicht auf das elektronische Verfahren umgestellt haben, ist eine Verschiebung des Stichtages 1. Juli nicht zu erwarten. Einen neuen Termin gibt es hingegen für die verbindliche Einführung der summarischen elektronischen Voranmeldung für die Ein- und Ausfuhr von Waren im grenzüberschreitenden EU-Verkehr im Zusammenhang mit den Sicherheitsbestimmungen des neuen EU-Zollkodexes. Der Stichtag wurde vom 1. Juli 2009 auf den 1. Januar 2011 verschoben. Diese elektronische Voranmeldung hat jedoch nichts mit der bald obligatorischen elektronischen Zollabwicklung gemäß AES zu tun.

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