Tschechien – Winterreifen- und Schneekettenpflicht

  In der Tschechischen Republik gilt für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zwischen 01.11.2008 und 30.04.2009 Winterreifenpflicht auf Antriebsachsen. Allerdings beschränkt sich dies nur auf mit „Zimni vybava“ (Winterausrüstung) gekennzeichnete Straßen. Die Profiltiefe muss mindestens 6 mm betragen und die Reifen müssen mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet sein. Für Schneeketten besteht keine generelle Mitführungspflicht, jedoch gibt es Straßen, die eine Nutzung auf der Antriebsachse voraussetzen. Diese sind entsprechend gekennzeichnet. 

  

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