Kürzlich wurden Änderungen an der italienischen Straßenverkehrsordnung vorgenommen: Nachfolgend listen wir die wichtigsten davon auf:
Fahren ohne Führerschein war bisher ein Verwaltungsdelikt, wird nun wieder als strafbare Handlung, genauer gesagt als Übertretung, geahndet und mit einem Bußgeld von 2257 € bis 9032 € bestraft.
Die Sicherstellung des Fahrzeugs ist zwar laut Absatz 18 Art. 116 der italienischen Straßenverkehrsordnung noch vorgesehen, kann jedoch dadurch, dass dieser Verstoß nicht mehr dem Verwaltungsrecht, sondern dem Strafrecht zugeordnet wird, nicht mehr angewandt werden.
Wenn das Fahren unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss einen Verkehrsunfall verursacht hat, wird das Fahrzeug für jeweils 90 bzw. 180 Tage sichergestellt.