Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Ferienreisefahrverbot
Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.