Belgien – Neue Verkehrsregelung seit 01.02.2007

  Lkw über 3,5 Tonnen dürfen auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen nicht mehr als 90 km/h fahren. Weiters dürfen Lkw bei schlechtem Wetter (starker Regen… ) nicht mehr überholen und auf Autobahnen mit drei Fahrspuren die linke Spur nur mehr in Sonderfällen benutzen.  Auch ist nun das Tragen von reflektierenden Warnwesten Pflicht. Anders als in anderen EU-Mitgliedsstaaten betrifft diese Warnwestenpflicht nur den Fahrer, denn nach geltendem belgischen Gesetz muss er alle Maßnahmen ergreifen, um die Verkehrssicherheit zu garantieren und das nicht nur bei Pannen sondern auch bei Unfällen etc. Verstöße gegen die Warnwestenpflicht werden mit einem Bußgeld von EUR 50 geahndet.  

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