In Spanien gibt es kein allgemeines, flächendeckendes Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Jedoch besteht im Baskenland für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Fahrzeugkombinationen unabhängig vom Gewicht ein Fahrverbot von samstags oder dem Vorabend eines Feiertages 22:00 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst 22:00 Uhr. Lediglich für Gefahrguttransporte mit Fahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Fahrzeugkombinationen unabhängig vom Gewicht besteht an Sonn- und Feiertagen ein allgemeines Fahrverbot von 08:00 bis 24:00 Uhr. Am Vortag eines Feiertages (nicht an Samstagen) gilt das Fahrverbot von 13:00 bis 24:00 Uhr.
Regionale Fahrverbote schwerpunktmässig im Raum Madrid gelten für alle Fahrzeuge über 7,5 t zul. Gesamtgewicht (bei kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern bereits bei einem Gewicht von mehr als 3,5 t) sowie für Fahrzeugkombinationen unabhängig vom Gewicht auf verschiedenen Streckenabschnitten in beiden Richtungen.