Österreich – Digitales Kontrollgerät – Fahren ohne Fahrerkarte

 „Was tun bei Ausfall eines Lenkers, wenn der Ersatzlenker/die Ersatzlenker über keine Fahrerkarte verfügt/verfügen, das Fahrzeug jedoch mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist (Mischbetrieb)?“. Prinzipiell ist das Fahren ohne Fahrerkarte nur in folgendem Fall vorgesehen:
„Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraumes von höchstens              15 Kalendertagen fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.“ (Art. 16 Abs. 3 Unterabsatz 3 VO (EWG) 3821/85 in der geltenden Fassung).
Voraussetzung für das Fahren ohne Fahrerkarte (bei Verlust/Diebstahl/Defekt) ist daher der VORHERIGE Besitz einer Fahrerkarte, was bei der obigen Problemstellung nicht der Fall ist, und daher nicht angewendet werden kann. Eine Fahrerkarte ist daher ZWINGEND vorgesehen, sofern das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist und eingesetzt werden soll.
Es kann daher bei Mischbetrieben nur dringend empfohlen werden, dafür Sorge zu tragen, dass Fahrer, die als Ersatzfahrer für Lkw mit digitalem Kontrollgerät in Frage kommen, rechtzeitig eine Fahrerkarte besorgen!

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