Seit 01.07.2006 sind in der Tschechischen Republik zahlreiche neue Verkehrsvorschriften in Kraft getreten. So müssen ab sofort alle Kraftfahrer künftig ganzjährig auch tagsüber die Scheinwerfer an den Fahrzeugen einschalten. Außerdem muss ein Set Ersatzlampen mitgenommen werden.
Bislang galt nur im Winterhalbjahr eine Lichtpflicht. Mit den neuen Gesetzen gleiche Tschechien die Verkehrsvorschriften an EU-Recht an, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums. Äußerst streng sind die Tschechen bei Alkoholfahrten, es gilt die 0,0-Promillegrenze. Wer sich betrunken hinters Steuer setzt, begeht eine Straftat und muss neben einem Fahrverbot mit weiteren Strafen rechnen. Diese reichen bis zu einer Geldstrafe von 50.000 Kronen (rund 1.760 Euro) oder sogar Gefängnis.
Außerdem wird es nun auch in Tschechien ein Punktesystem für Verkehrssünder geben. Viele Bestimmungen für Auto- und Motorradfahrer wurden verschärft oder neu eingeführt. So haben erstmals Fußgänger an Zebrasteifen Vorrang. Kinder, die kleiner als 150 Zentimeter sind oder leichter als 36 Kilogramm, müssen in speziellen Kindersitzen sitzen. Zudem ist dem Fahrer die Handybenutzung ohne Freisprecheinrichtung verboten.