Schweiz – Erhöhungen der LSVA abgelehnt

  Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat die von den Transportunternehmen gegen die Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe eingelegten Beschwerden als rechtmäßig beurteilt. Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht in Luzern gab drei Beschwerden gegen die 10%ige Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe statt, die die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2008 eingeführt hatte. Die Richter gaben den Begründungen der Beschwerdeführer (der Verband ASTAG und zwei Transportunternehmen) statt, denen zufolge die Erhöhung den Grundsatz verletzt, nach dem die Einkünfte der Steuer die ungedeckten Kosten der Infrastrukturen und diejenige zu Lasten der Allgemeinheit nicht überschreiten darf. 

Der schwache Punkt der Begründungen, die zur Erhöhung führten, ist, dass diese auch die durch die Staus auf den Straßen, die auch für Pkw Zeitverlust beinhalten, verursachten indirekten Kosten umfasste. Die Beschwerdeführer wandten ein, die Staus würden nicht nur durch Lastkraftwagen, sondern auch durch Personenkraftwagen verursacht werden. Das Gericht hat dieser These stattgegeben und gelangte zum Schluss, dass entweder alle die Erhöhung zahlen oder diese gestrichen werden muss.  

  

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