Die Kommission bewertet die Entscheidung Deutschlands, die Mautsätze erheblich zu erhöhen und den deutschen Transportunternehmen eine Rückerstattung der Zahlung der KFZ-Steuer zu gewähren. Dieses Verfahren steht scheinbar im Widerspruch zu den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, und seine Natur der ’’Branchenhilfe’’ würde die Wettbewerbsprinzipien beeinträchtigen. Eine entsprechende Vorschrift aus dem Jahr 2003, die eine teilweise Rückzahlung der Dieselsteuer beinhaltete, wurde von der Kommission im Jänner 2006 abgelehnt.