Zur Erinnerung: das Mitführen einer reflektierenden Warnweste (nach EN 471-Norm; Mitführ- und Anlegeverpflichtung bei Pannen, Unfällen oder anderen gefährlichen Situationen im Straßenverkehr) und eines Pannendreiecks ist seit 01.07.2008 gesetzlich vorgeschrieben. Das Missachten dieser Vorschrift wird mit hohen Geldbeträgen geahndet.