Mit einer Änderung der österreichischen Straßenverkehrsordnung, die im Amtsblatt der österreichischen Republik Nr. 06/08 veröffentlicht wurde, wurde ab 2008 der Zeitraum verlängert, in dem die Winterausrüstung für Lkw Pflicht ist, wobei diese Verpflichtung auch auf Leichtfahrzeuge ausgedehnt wurde. Früher galt diese Pflicht vom 15. November bis zum 15. März, nun vom 1. November bis zum 15. April.
Diese Pflicht betrifft auch Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 12 t. Bei Schnee, Eis oder Matsch dürfen daher nur noch Fahrzeuge mit Schneereifen auf allen Rädern oder mit Schneeketten an den Antriebsrädern fahren. Dies gilt für alle in Österreich fahrenden Fahrzeuge, unabhängig aus welchem Grund und unabhängig vom Ort der Zulassung. Die Winterreifen auf der Motorachse müssen mit der Kennzeichnung ’’M+S’’oder ’’M.S. ’’ oder ’’M & S’’ versehen sein.
Bei Missachtung dieser Vorschriften können Bußgelder bis 5000 Euro angewandt werden und das Fahrzeug darf nicht weiterfahren, wenn dies eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt.