Der Tiroler Landeshauptmann unterzeichnete die Verordnung Nr. 92 vom 17. Dezember 2007, welche im Tiroler Amtsblatt am vergangenen 20. Dezember veröffentlicht wurde, mit der ein permanentes Verbot zur Beförderung bestimmter Waren auf der A12 ’’Inntalautobahn’’ Kufstein-Landeck zwischen Langkampfen (an der deutschen Grenze) und Zirl (westlich von Innsbruck) für Lkw oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t eingeführt wurde.
Das Verbot wird nach einem differenzierten Zeitrahmen angewandt und betrifft folgende Warenkategorien:
1. ab dem 2. Mai 2008: alle Arten von Abfall, Holzresten und Resten aus der Verarbeitung von Holz, Erde, Stein sowie Reste aus Aushub- und Abbrucharbeiten
2. ab dem 1. Januar 2009: Rundholz und Kork, eisenhaltige Mineralien und NE-Mineralien, Fahrzeuge und Anhänger, Stahl (mit Ausnahme von Baustahl), Marmor und Travertin, Fliesen
Die oben genannten Waren dürfen somit Tirol nur noch auf der Schiene durchqueren. Eine Ausnahme gilt für Beförderungen mit Be- und Entladung in den Tiroler Gemeinden an der A12, in einigen bayrischen Gemeinden (darunter Garmisch-Partenkirchen und Rosenheim), sowie in den Südtiroler Gemeinden im Eisacktal, im Pustertal und im Wipptal, die von diesem Verbot ausgenommen sind.