Die EU führt strengere Abgasgrenzwerte bei Personenkraftwagen ein (EURO 5, EURO 6). Kern der EU-Verordnung 715/2007 ist die Absenkung der Abgasgrenzwerte für den Ausstoß von Partikeln und Stickoxidemissionen bei Diesel-Pkw.
Ab 2011 (EURO 5) wird für neu verkaufte Pkw ein um 80 Prozent niedrigerer Partikelausstoß (Maße PM10) vorgeschrieben. Spätestens 2014 gelten erstmals auch Grenzwerte für die Partikelanzahl.
Ab 2015 (EURO 6) darf bei Erstzulassungen der Stickoxidausstoß nur mehr ein Drittel des derzeitigen Niveaus betragen.